Bestattungsvorsorge

              Selbstbestimmt bis zum Schluss

Auch wenn der Zeitpunkt unseres Todes noch fern erscheint, ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Vorsorge zu treffen. So können wir selbst bestimmen, wie alles geregelt werden soll, und unsere Angehörigen können so Abschied nehmen, wie wir es uns vorstellen.

Zu Ihrem eigenen Wohl und dem Ihrer Angehörigen: Treffen Sie Vorkehrungen

Es mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, sich mit dem eigenen Lebensende zu beschäftigen. Aber denken Sie bei der Planung Ihrer Bestattung an einen sorgfältig gepackten Koffer:

Er ist bereit für Ihre letzte Reise, enthält alles, was Ihnen am Herzen liegt, und gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass an alles gedacht wurde und Sie bestens vorbereitet sind. Von der Art der Bestattung und dem Ablauf der Trauerfeier über die Dekoration und Musik bis hin zu persönlichen Gestaltungselementen – wir halten alle Ihre Wünsche in einem Vorsorgevertrag fest.

Es gibt viele gute Gründe, sich schon heute um die eigene Bestattung zu kümmern:

Für viele ist es beruhigend zu wissen, dass für den eigenen Abschied alles geregelt ist. Für die Angehörigen bedeutet es, in der Trauerzeit weniger Entscheidungen treffen zu müssen, weil sie wissen, dass alles in Ihrem Sinne geschieht.

Sie entscheiden selbst, wie genau Sie Ihre Bestattung planen möchten. Sie können sich auf die Wahl der Bestattungsart beschränken, sich bereits für ein bestimmtes Sarg- oder Urnenmodell entscheiden oder sogar die Details der Abschiedsfeier festlegen.

Der Vorsorgevertrag

Wir halten Ihre Wünsche fest

Wie Sie Ihre Bestattungsvorsorge gestalten, hängt ganz von Ihnen ab. Sie können alles bis ins kleinste Detail planen oder nur die Grundzüge festlegen und den Rest Ihren Angehörigen überlassen.

Hier einige Beispiele, was Sie in einem Bestattungsvorsorgevertrag bei Bestattungen Böhm schriftlich festlegen können:

  • Art der Beisetzung / Bestattung
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnenmodell
  • Friedhof, Grabart, Grabstein und Grabpflege
  • Trauerrede eines Geistlichen oder eines freien Redners
  • Musik für die Trauerfeier
  • Art und Umfang des Blumenschmucks
  • Layout und Inhalt des Trauerdrucks
  • Die Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente für die Erledigung der notwendigen Formalitäten, einschließlich der Nachlassabwicklung
  • Berücksichtung individueller Sonderwünsche
  • Die Möglichkeit zur Einrichtung eines Treuhandkontos
In welchem Alter ist es sinnvoll, Vorkehrungen für die Beerdigung zu treffen?

Ab welchem Alter man sich um seine Bestattung kümmern sollte, lässt sich nicht genau sagen. Da der Tod unerwartet eintreten kann, ist es auch für jüngere Menschen sinnvoll, Vorsorge zu treffen. Dies gilt zum Beispiel für schwerkranke Menschen, die sich auf ihren Abschied vorbereiten und die Bestattung gemeinsam mit dem Partner, Freunden oder der Familie planen möchten. Ebenso entscheiden sich Menschen, die in ihrem Beruf oder durch ihr Hobby einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, für eine Vorsorge, um ihre Familie abzusichern. Je nach persönlicher Situation und Einstellung gibt es viele Gründe, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wichtig zu wissen ist, dass man seinen Vorsorgevertrag jederzeit ändern kann.

Zählt eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen?

Wenn man in Deutschland Sozialhilfe bekommt, darf man in der Regel 5.000 Euro als Rücklage behalten.

Dieses Geld muss nicht für den täglichen Lebensunterhalt oder für Pflegekosten verwendet werden. Auch das Geld für eine angemessene Bestattung und Grabpflege in ortsüblicher Höhe darf nicht angetastet werden.

Kann ich meine Bestattungsvorsorge auch ändern?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Bestattungsvorsorge zu ändern. Der aktuelle Vorsorgevertrag ist sowohl für uns als Bestatter als auch für Ihre Angehörigen bindend, auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Vorstellungen haben sollten. Deshalb ist es durchaus in Ordnung, wenn Sie schon frühzeitig einen Vorsorgevertrag abschließen. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern oder neue Bestattungsformen zur Verfügung stehen, sind wir gerne bereit, Ihren Vertrag entsprechend anzupassen.

Was geschieht mit meiner Bestattungsvorsorge, wenn ich Sozialversicherungsleistungen beantrage?

Wenn Sie für Ihre Bestattung vorsorgen, bevor Sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, bleibt das Geld aus dieser Vorsorge in der Regel bis zu Ihrem Lebensende geschützt. Dies gilt auch dann, wenn Sie später Sozialhilfe beantragen müssen. Das Geld, das Sie für Ihre Bestattung zurücklegen, ist aber nur dann geschützt, wenn Sie es ausschließlich für diesen Zweck verwenden. Das heißt, es darf nicht für andere Zwecke verwendet werden können. Dies erreichen Sie durch eine Bestattungsvorsorge mit einer Sterbegeldversicherung oder durch die Einzahlung auf ein Treuhandkonto. Aber auch hier gibt es eine Grenze: Geschützt ist nur der Betrag, der üblicherweise für eine angemessene Bestattung am gewählten Ort erforderlich ist.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind allgemeiner Natur. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder an einen Rechtsanwalt.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten, empfehlen Ihnen aber, vorher immer mit Ihren Angehörigen zu sprechen. Was viele nicht wissen: Die Finanzierung der eigenen Beerdigung kann auch zu Lebzeiten geregelt werden.

„Du kannst Dein Leben nicht verlängern, nur vertiefen.“

„Nicht dem Leben mehr Jahre, sondern den Jahren mehr Leben geben.“

Dr. Martin Buber (*1878  + 1965)

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